Jörg, die 10 000-Fuß-Regel bei den Landelichtern hast du falsch Interpretiert, würde ich sagen.
Für die Landelichter gibt es zwei Regeln!
Hier der Link zum Nachlesen: http://wiki.fsairlines.net/index.php/Flight_Rating
Eine Regel besagt, über FL 100 oder 3000 ft (AGL) müssen die Landelichter
aus sein, sonst gibt es Strafpunkte.
Der höhere Wert zählt.
Die 3000 ft (AGL) werden also nur angewandt, wenn man sich über FL 100 befindet.
Und die zweite Regel besagt, unter 1000 ft (AGL) müssen die Landelichter
an sein, sonst gibt es Strafpunkte.
Das Bedeutet, auch wenn man einen Abstand von weniger als 1000 ft zur Erdoberfläche beim überfliegen von Bergen hat (auch wenn man sich über FL 100 befindet), gibt es dann Strafpunkte.
Zur besseren Übersicht mal eine von mir erstellte Graphik.
Da sich PAFA (lt. SkyVector) bei einer Höhe von 439 ft (MSL) befindet, hättest du dir mit den Landelichtern ruhig noch etwas Zeit lassen können, um sie anzuschalten.
Schwieriger wird es da schon bei den SIRP-Camps, da sie ja bekanntlich auf den Gletschern liegen.
Bei dem von mir vorgestellten Blackbox Eintrag, sagt dir ein Copilot bei 2000ft (AGL) und positiver Steigrate, Landelichter ausschalten.
Sowie bei 3000ft (AGL) und einer negativen Sinkrate, Landelichter anschalten.
Somit sollte es eben in Zusammenhang mit den Landelichtern keine Strafpunkte mehr geben.
Doch Vorsicht bei Realem Wetter durch die veränderten Luftdrücke! Da schafft nur ein Radarhöhenmesser Abhilfe.
Aber ich will es hier keinem Aufschwatzen, den Blackbox Eintrag muss keiner verwenden.